- Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen die Ballwurfmaschine, unter Beachtung der Grundfunktionen, selbstständig benutzen.
- Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
- Die Ballmaschine muss über das Buchungssystem als Spielpartner ausgewählt werden.
- Pro Benutzung ist ein Betrag von CHF 5.00 zu entrichten. Der Gesamtbetrag wird jährlich in Rechnung gestellt.
- Ballwurfmaschine benötigt keinen Stromanschluss und kann daher auf allen Plätzen betrieben werden.
- Auf der Pinnwand des Vereinshauses befindet sich der Aushang "Benutzung Ballwurfmaschine". Darauf wird der Ablauf der Benutzung genauestens beschrieben.
- Bei Regen darf die Ballwurfmaschine nicht betrieben werden. Sollte es zu regnen beginnen, muss die Maschine zurück ins Clubhaus gestellt werden.
- Bei einem auftretenden Defekt muss umgehend der Vorstand informiert werden.
- Wer die Ballmaschine unsachgemäss behandelt oder ihr fahrlässig Schaden zufügt, hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Ballmaschine entstehen.