Artikel 3
Der TCH umfasst folgende Mitgliederkategorien:
a) Ehrenmitglieder
b) Aktive
c) Passive
d) Junioren
e) Bambini
Artikel 4
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Club in aussergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben. Ihre Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Ehrenmitglieder können ganz oder teilweise von ihren finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber befreit werden. Sie geniessen die gleichen Rechte wie die Aktiven.
Artikel 5
Aktive können Damen und Herren werden, die nach den Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Juniorenalter überschritten haben.
Artikel 6
Passive können Damen und Herren sowie juristische Personen werden, die den Club unterstützen wollen, ohne am Spielbetrieb teilzunehmen. Sie haben freien Zutritt zu den Plätzen und werden zu den Clubanlässen eingeladen.
Artikel 7
Junioren sind Mädchen und Knaben, die nach den Vorschriften des Schweizerischen Tennisverbandes das Aktivalter noch nicht erreicht haben.
Artikel 8
Bambini sind Mädchen und Knaben bis und mit 9. Altersjahr.
Artikel 9
Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
Artikel 10
Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, gegen die Statuten oder Haus- und Spielordnung verstossen, oder sich durch ihr Benehmen missliebig machen, können durch den Vorstand mit Spiel- oder Platzverbot von befristeter Dauer belegt werden. In schwerwiegenden Fällen kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Club ausgeschlossen werden. Die Haus- und Spielordnung wird anfangs Saison im Clubhaus ausgehängt.
Artikel 11
Austrittserklärungen müssen dem Vorstand vor der GV eingereicht werden. Der Austritt gilt als vollzogen, wenn er vom Vorstand bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt erst, wenn der Austretende seinen finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber nachgekommen ist.